Die Qualifizierung als Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie als Fachanwältin für Familienrecht garantiert fundiertes Fachwissen in beiden Spezialgebieten. Meine Berechtigung, diese Titel weiterhin zu führen, stelle ich durch regelmäßige Teilnahme an den einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen beispielsweise der Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins
sicher.
(Detailinformation: Kanzlei_und_Honorare.pdf)
Im Bereich des Arbeitsrechts vertrete ich Sie bundesweit auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite vor allen Arbeits- sowie Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Im Bereich des Familienrecht vertrete ich Sie bundesweit vor allen Amtsgerichten sowie in der zweiten Instanz vor allen Oberlandesgerichten.
Die Durchführung einer
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(Detailinformation: Mediation.pdf).