Sie arbeiten in einem Angestelltenverhältnis. Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung, Abmahnung, ein Aufhebungs- oder Outplacementangebot erhalten.
Sie haben die Chance, ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen, in Ihrem aktuellen Arbeitsvertrag sind lange Kündigungsfristen oder ein Wettbewerbsverbot enthalten.
Sie leiten ein mittelständisches Unternehmen. Die wirtschaftliche Situation zwingt zu Kostenreduzierung, Umstrukturierungsmaßnahmen oder Personalabbau. Sie beabsichtigen, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen.
Ihr Unternehmen expandiert. Vor der Einstellung neuer Mitarbeiter möchten Sie auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Arbeitsverträge erstellen lassen.
Die kurzen Fristen im Arbeitsrecht erfordern oft ein rasches Handeln.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber bei der Ausgestaltung, dem Abschluss und der Aufhebung von Arbeitsverträgen.
(Detailinformation: Arbeitsrecht.pdf.) Ich vertrete Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Auch bei Vergleichsgesprächen sowohl in arbeitsgerichtlichen Verfahren als auch außergerichtlich vertrete und berate ich Sie gerne.